Zugehörige Objekte

REGLEMENT ÜBER SCHULABSENZEN

für Kindergarten, Primar-, Real- und Sekundarschule der Gemeinde Davos

Vom Schulrat am 30. Dezember 2015 erlassen.

Art. 1 Grundsatz
Der Unterricht der Schule und des Kindergartens ist regelmässig und pünktlich zu besuchen und darf nicht ohne zwingenden Grund versäumt werden.

Art. 2 Urlaubskompetenzen, Eingabefristen
Gemäss Art. 54 des kantonalen Schulgesetzes haben die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, den Unterricht und die Schulveranstaltungen zu besuchen. Auch die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihre Kinder regelmässig zur Schule gehen und damit ihre Schulpflicht erfüllen (Art. 68 Abs. 1 kantonales Schulgesetz). Als Entschuldigungsgründe für Versäumnisse der Kinder gelten insbesondere Krankheit, Arzttermin, Todesfall in der Familie.

Die Erziehungsberechtigten können höchstens drei Schultage als Urlaubstage frei festlegen (Jokertage). Die Schulträgerschaft kann bis zu insgesamt 15 Tage Urlaub gewähren. Ein Urlaub muss gemäss den nachfolgenden Fristen und Kompetenzordnung vor der Schulabsenz beantragt werden:

Kompetenzstufe Max. Halbtage: Total Tage Frist für Einreichung
Eltern erste 6 Halbtage 3 Tage 5 Tage (Nachricht via Klapp)  
Schulleitung weitere 24 Halbtage 15 Tage 3 Wochen (Gesuch)
Kanton (AVS) jeder weitere Halbtag / Tag   frühzeitiges Gesuch

Pro Schuljahr dürfen die an die Ferien angrenzenden Urlaube (inkl. Tage vor und nach den Osterfeiertagen, an Auffahrt und Pfingsten) gesamthaft 6 Halbtage nicht übersteigen. Über sämtliche Gesuche zur Verlängerung der Sommerferien entscheidet die Schulleiterkonferenz. Anträge dazu müssen 10 Schultage vor Urlaubsbeginn an die zuständige Schulleitung eingereicht werden.

Bei Urlauben für ausserschulische Anlässe ist zuerst von den Jokertagen Gebrauch zu machen. Weitere Urlaubsgesuche werden auf schriftlichen Antrag hin behandelt.

Während Schulanlässen bewilligt die Schulleitung Urlaubs- bzw. Jokertage nur auf begründetes schriftliches Gesuch hin.

Art. 3 Benachrichtigung und Kontrolle
Sobald ein Kind krankheitsbedingt den Unterricht nicht besuchen kann, muss unmittelbar eine Absenz Meldung über Klapp an die Lehrperson erfolgen.

Urlaube können vorgängig über Klapp beantragt werden. Dafür müssen die Jokertage -siehe Art. 2 - eingesetzt werden. Sofern keine oder nicht mehr ausreichend Jokertage übrig sind, muss ein schriftlicher Antrag an die zuständige Schulleitung erfolgen.

Art. 4 Schnupperlehren
Urlaube für "Schnupperlehren" fallen nicht unter die Bedingungen dieser Verordnung. Sie werden im Rahmen der kantonalen Richtlinien von den Real- bzw. Sekundarlehrpersonen erteilt.

Art. 5 Vorzeitiger Schulaustritt/10. Schuljahr
Schulaustritte vor Ende des 9. Schuljahres sind nur in Ausnahmefällen aufgrund der kantonalen Bestimmungen möglich. Die Schülerinnen und Schüler des freiwilligen 10. Schuljahres sind den Schulpflichtigen gleichgestellt.

Art. 6 Dispensen für einzelne Schulfächer
Aus gesundheitlichen Gründen können die Schülerinnen und Schüler nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses durch die Klassenlehrperson von einzelnen Fächern oder Schulstunden dispensiert werden. In allen anderen Fällen sind Dispensgesuche an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung zu richten.

Art. 7 Aufarbeiten des versäumten Schulstoffes
Für das Aufarbeiten des durch Beurlaubung versäumten Schulstoffes sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Die Lehrperson kann das Nachholen von versäumten Prüfungen anordnen.

Art. 8 Missbrauch
Erziehungsberechtigte, die ihr Kind ohne Entschuldigungsgrund nicht regelmässig zur Schule schicken oder ohne Urlaubsbewilligung aus der Schule nehmen, werden mit einer Busse bis CHF 5‘000.– bestraft. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, unerlaubte Absenzen der Schulleitung zu melden.

Art. 9 Schlussbestimmung
Dieses Reglement ersetzt dasjenige vom 18. Dezember 2015. Es tritt auf den 30. März 2022 in Kraft.

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Wintersporttage "Ab auf die Piste"
Während den Wintersporttagen "Ab auf die Piste" können keine Jokertage bezogen werden.

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Informationen über die Volksschule Davos, Termine, Ferien, Beratung und Dienste etc. finden Sie im Schulführer.

zum digitalen Schulführer Schuljahr 2023/24

Eltern, die ihre Kinder nicht regelmässig zur Schule (Art. 68) schicken, können gemäss Art. 96 des kantonalen Schulgesetzes mit Bussen bis zu Fr. 5'000.- von der zuständigen Instanz der Schulträgerschaft bestraft werden.

Werden Schüler/innen wiederholt oder über längere Zeit nicht in die Schule geschickt, teilt die zuständige Schulleitung dies dem Departement mit und macht der Vormundschaftsbehörde eine entsprechende Meldung.

Höhe der Bussen
Die Höhe der Bussen wird abgestuft nach den folgenden Kriterien:
Beispiel 1: z.B. unentschuldigtes Fernbleiben der Schule Fr. 50.-/Halbtag
Beispiel 2: z.B. Angabe von falschen Absenzgründen Fr. 50.-/Halbtag
Beispiel 3: z.B. Widersetzen gegen abgelehnte Urlaubsgesuche Fr. 50.-/Halbtag
im Wiederholungsfall doppelter Ansatz

Für nicht aufgeführte Vergehen werden der Situation angepasste Bussen in Rechnung gestellt.
In besonderen Fällen kann eine Anpassung der oben aufgeführten Sätze vorgenommen werden.


Dies Reglement tritt per 01. August 2013 in Kraft.
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Für Gesuchssteller

Einschulung von Schülern/innen mit auswärtigem Wohnsitz

Diese Regelung gilt für Schüler, deren Familien ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Davos haben, die ihr Kind aber in der Volksschule Davos einschulen möchten.

Die Familien müssen ein schriftliches Gesuch an den zuständigen Schulleiter der Gemeinde Davos richten. Folgende Angaben muss dieses Gesuch beinhalten:

• Schriftliches Gesuch mit Begründung für die Einschulung in Davos
• Adresse und Telefonnummer der jetzigen Klassenlehrperson
• Zeugniskopien der letzten 1-2 Schuljahre
• Adresse der Unterkunft in Davos und Adresse der Bezugsperson in Davos

Es können nur Schüler/innen berücksichtigt werden,
• die sich an die Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Davos halten.
• die bereit sind, ihren Einsatz entsprechend ihren Leistungen in der Schule zu erbrin-gen.
• die sich ständig (während der Woche über in Davos übernachten) in unserer Gemeinde aufhalten (vgl. Plotke: Schweizerisches Schulrecht, Bern 1979).
Für diese Kinder wird ein Schulgeld von Fr. 480.-/Schuljahr erhoben. Mit diesem Betrag sind die Kosten für Schulmaterialien/Lehrmittel/Schulreisen etc. abgegolten.
Für Schüler der 2. Oberstufenklasse kann ein zusätzlicher Betrag von Fr. 266.- für den Hauswirtschaftsunterricht erhoben werden.

Zusätzlich
• Die Schüler/innen sind selber dafür besorgt, dass sie über den Schulstoff der ent-sprechenden Klasse gemäss Lehrplan des Kt. GR verfügen.
• Für die Einschulung von Schülern/innen mit einem auswärtigen Wohnsitz wird ein Schulgeld erhoben.


Das Gesuch ist schriftlich an die zuständige Schulleitung zu richten.

Gesuche können nur bewilligt werden, wenn es unsere Möglichkeiten zulassen (Klassengrösse, Klassenzusammensetzung ...).

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich an den zuständigen Schulleiter.



Einschulung in den Kindergarten und in die Primarschule

Einschulung
Der Eintritt in den Kindergarten und in die Volksschule ist in Art. 12 des Schulgesetzes resp. in Art. 7 und Art. 8 der Schulverordnung geregelt.

Art. 12 (Schulgesetz)
„Kinder, die bis zum 31. Dezember das fünfte Altersjahr erfüllt haben, können auf Beginn des Schuljahres desselben Kalenderjahres in die Kindergartenstufe eintreten.
Kinder, die bis zum 31. Dezember das siebte Altersjahr erfüllt haben, treten auf Beginn des Schuljahres desselben Kalenderjahres in die Primarstufe ein.“

Gemäss Schulratsentscheid vom 27.11.2007 werden keine Kinder vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen. Hingegen ist gemäss Art. 8 ein vorzeitiger Schuleintritt möglich.


Rückstellung
Eine Rückstellung für die Aufnahme in den Kindergarten und in die Volksschule ist unter Einhaltung der Vorgaben gemäss Schulverordnung möglich.

Art. 7 (Schulverordnung)
„…
2 Der Schulrat kann den Besuch des Kindergartens nach Anhören der Erziehungsberechtigten um ein Jahr aufschieben, sofern ein schul-psychologisches Gutachten bescheinigt, dass die Voraussetzungen für den Kindergarteneintritt gemäss Entwicklungsstand nicht erfüllt sind und eine Sonderschulung ausser Betracht fällt.“

Art. 8 (Schulverordnung)
„1 Der Schulrat kann die Bewilligung zum vorzeitigen Schuleintritt auf Gesuch hin erteilen, sofern ein schulpsychologisches Gutachten vorliegt und gegen eine Zulassung zur Schule keine Bedenken bestehen.
2 Der Schulrat kann die Bewilligung zum vorzeitigen Schuleintritt auf Gesuch hin erteilen, sofern ein schulpsychologisches Gutachten vorliegt und gegen eine Zulassung zur Schule keine Bedenken bestehen.“
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Einschulung auswartigem_Wohnsitz fruhzeitige Einschulung Download 0 Einschulung auswartigem_Wohnsitz fruhzeitige Einschulung
Ratgeber, Informationen zur Erziehung

Elternhaus www.schule-elternhaus.ch
Elternbildung www.elternbildung.ch
Der Verein FamilienRat Davos vernetzt Familien in Davos. Auf der Webseite finden Sie Infos und Links zu den musischen und sportlichen Angeboten für Kinder in Davos und viele weitere Tipps zur Freizeitgestaltung. Der Verein engagiert sich für Elternbildung und organisiert Anlässe für Kinder und Jugendliche.

Webseite www.familienratdavos.ch

Für weitere Informationen zum Thema Schule und Eltern siehe auch Webseite Schule und Elternhaus Schweiz.

Kontakt

Alina Völkening (Sekretariat)
familienrat.davos@hotmail.com
Ferienbetreuung, Angebot der Schule
Die Schule Davos bietet während einigen Schulferienwochen Ganztagesbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder an. Weitere Infos finden Sie unter Angebote/Tagesstrukturen/Ferienbetreuung.


Ferienpass Davos
Siehe Webseite des Ferienpass (Pro Juventute)

Ferienlager der Jungschar Davos
Siehe Webseite der Jungschar Davos

Ferienjobs für Jugendliche
Agriviva, Ferienjobs auf dem Bauernhof www.agriviva.ch

Den aktuellen Ferienplan finden Sie unter Termine/Ferien.

Davoser Färbitag
Weitere Informationen zur Veranstaltung: Gemeinde Davos - 2. Davoser Färbitag

 

Jugendschneesporttage Davos
Das grosse Schneesportfest für die Davoser Schuljugend in den Kategorien Ski Alpin, Snowboard, Langlauf und Schlittelrennen findet ca. Mitte März statt und wird vom Ski Club Davos organisiert.

Siehe auch www.scdavos.ch, Veranstaltungskalender
Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die elterliche Erziehung des Kindes. Er fördert die schöpferischen Kräfte, die körperliche, geistige und soziale Entwicklung, bereichert die kindliche Erlebnis- und Erfahrungswelt und pflegt das sprachliche Ausdrucksvermögen.
Die Kindergartenzeit dauert zwei Jahre und bereitet auf den Schuleintritt vor.

zum Infoheft Kindergarteneintritt 2023

Die Gemeinde Davos verfügt über insgesamt acht Kindergarten- und sechs Schulstandorte. Die Volksschule Davos betreibt bewusst dezentrale Kindergartenstandorte, dies mit der Absicht, dass die Kindergartenwege in der Regel kurz und möglichst sicher sind. Ein Anrecht auf einen Besuch eines bestimmten resp. des näherliegenden Kindergartens kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die Schulstandorte in Davos Dorf und Davos Platz befinden sich in einem zusammenhängenden städtischen Siedlungsgebiet. Da die verfügbaren Schulräumlichkeiten in beiden Schulhäusern praktisch gleich sind, werden die in die Schule eintretenden Kinder jedes Jahr möglichst gleichmässig auf beide Schulstandorte verteilt. Die Zuteilung zu einem bestimmten Kindergarten garantiert nicht eine spätere Zuteilung zu einem bestimmten Schulhaus. Es ist durchaus möglich, dass Kinder nicht dem näher zu ihrer Wohnadresse liegenden Schulhaus zugeteilt werden können. Die Schulleitung ist bestrebt, die für die Förderung aller Kinder bestmögliche Zuteilung zu den Schulhäusern vorzunehmen.

Medizinisches Allgemein
Kantonale Weisungen regeln die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Schularzt/Schulzahnarzt und die Finanzierung. Für die Kosten der von der Schule organisierten obligatorischen Untersuchungen kommt die Wohngemeinde auf. Wird nachfolgend eine Behandlung notwendig, ist die freie Arztwahl gewährleistet. Die Kosten dafür sind auf privater Basis zu tragen. Achten Sie bei der Vereinbarung von Arzt- und Zahnarztterminen darauf, dass diese möglichst ausserhalb der Schulzeiten gelegt werden.
Bei Unfällen auf dem Schulweg, in der Schule oder auf Schulausflügen kommt die private Unfallversicherung auf. Die Schule trägt in diesen Fällen keine Kosten.

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Schularzt
Nach der Neuregelung vom 1. August 2005 des schulärztlichen Dienstes im Kanton Graubünden wurden die Reihenuntersuchungen in der Schule abgeschafft. Die zukünftigen Erstklässler/innen und die austretenden Schülerinnen und Schüler werden nach Vorschrift des Kantons von den Kinder- und Hausärzten begutachtet. Dem Schularzt bleibt zu überprüfen, ob die Untersuchungen und die empfohlenen Impfungen stattgefunden haben. Zudem übernimmt er Aufgaben im Bereich der Gesundheitsprävention und bietet fachliche Beratung bei der Durchführung von Projekten. Die Kosten für die Kontrolluntersuchung beim Schularzt übernimmt die Gemeinde.

Herr Dr. med. Michele Losa, Spital Davos, Tel. 081 414 88 88, Email: paediatrie@spitaldavos.ch

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Schulzahnpflege
Die jährliche Kontrolluntersuchung ist für alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler obligatorisch und wird vom Schulzahnarzt vorgenommen. Jeweils in der zweiten Primarklasse und in den Abschlussklassen werden bei den Kindern zwei Bissflügelaufnahmen (Röntgenbild) durchgeführt (Abklärung Nichtanlagen, Karies zwischen den Zähnen). Danach teilen die Eltern auf dem offiziellen Formular im Zahnpflegebüchlein mit, ob die Behandlung bei ihrem Kind durch einen Privatzahnarzt oder von einem Schulzahnarzt durchgeführt wird. Die Kontrolle durch den Schulzahnarzt ist keine Verpflichtung für eine spätere Behandlung durch diesen. Bei der Zusage zur Behandlung durch den Schulzahnarzt werden die Kinder jeweils einzeln aufgeboten. Kinder, die durch einen Privatzahnarzt untersucht werden, sind von den Eltern direkt anzumelden. Die Behandlungskosten gehen immer zulasten der Eltern.
Die Schulzahnpflegehelferin betreibt Kariesprophylaxe (z.B. Instruktion in korrekter Zahnpflege) und vermittelt den Kindern in mehreren Kurzlektionen die notwendigen Kenntnisse zu Zahnhygiene und gesunder Ernährung. Auch die regelmässige Fluoridbehandlung im Klassenverband dient der Vorbeugung gegen Karies.

Primarschule/Kindergarten Davos Dorf: Med. dent. A. Tesenyi
Primarschule/Kindergarten Unterschnitt: Med. dent. A. Tesenyi
Primarschule/Kindergarten (inkl. Herti) Davos Platz: Dr. med. dent. Stefan Baumgartner
Oberstufe Davos Platz: Dr. med. dent. Andreas Bader

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Laus-Tante
Bei sporadisch auftretendem Lausbefall tritt jeweils die Laustante in Aktion und unterstützt die Betroffenen diskret mit geeigneten Massnahmen und Ratschlägen. Auskünfte erteilt das Schulsekretariat. Ein eventueller Befall ist keine Krankheit und keine Schande, hat auch mit mangelnder Reinlichkeit nichts zu tun und kann jeden treffen. Um den Erfolg einer Aktion gegen diese unangenehmen Mitbewohner zu gewährleisten, sollten jedoch alle Massnahmen und Instruktionen genau befolgt werden! Die Fachfrau bei Lausplagen ist an der Volksschule Davos Frau Edmea Larcher, Tel. 079 590 10 15.
An der Volksschule Davos werden in Davos Platz und in Davos Dorf von 11.45 - 18.00 Uhr schulergänzende Betreuungen angeboten. Kinder vom Kindergartenalter bis zur Oberstufe haben die Möglichkeit, in der Schule das Mittagessen einzunehmen, sich auszutauschen, zu spielen, basteln oder Hausaufgaben zu machen.

Weitere Informationen finden Sie unter Angebote/Tagesstrukturen/Mittagstisch und weiter gehende Tagesstrukturen.

Mobbing.gr ist eine Beratungsseite in Graubündens zu Mobbing an Schulen – und macht vor den Kantonsgrenzen nicht Halt. Das Thema Mobbing ist in der Kinder- und Jugendhilfe omnipräsent und ist für die Schule und Soziale Arbeit gleichermassen von gewichtigem Interesse.

Kontakt

www.mobbing.gr
info@mobbing.gr
Mit der Anmeldung auf dem Einwohneramt wird die Anmeldung an der Schule definitiv und die Schulung kann definitiv erfolgen. Das Sekretariat informiert alle Beteiligte schriftlich mittels definitiven Formulars.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anmeldung an das Schulsekretariat, Tel. 081 414 31 80.
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Offene Jugendarbeit Davos
Die Offene Jugendarbeit Davos ist ein Angebot der Gemeinde Davos und ist ein Kompetenzzentrum rund um das Thema Jugend oder anders formuliert, für das Erwachsenwerden. Die Mitarbeitenden der Offenen Jugendarbeit Davos setzen sich mit allen Themen auseinander, welche die junge Generation betrifft. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist der Betrieb des Jugendtreffs "Jugi" Davos, daneben wird das Beratungsangebot "Jugendbüro" Davos sowie die Mobile Jugendarbeit betrieben.

Im Zentrum dieser Angebote stehen das Unterstützen der Eigeninitiative und der Selbstbestimmung sowie das Fördern der Selbstständigkeit der jungen Menschen. Die Angebote der Offenen Jugendarbeit sind freiwillig und werden in der freien Zeit wahrgenommen.

Jugendtreff "Jugi" Davos
Der Jugendtreff Davos bietet Jugendlichen ab 12 Jahren die Möglichkeit zur Freizeitgestaltung in einem betreuten Treffpunkt. Bei diesem Angebot können die jungen Menschen ohne Leistungsdruck und Konsumzwang Zeit verbringen. Dabei können sie sich entfalten, erproben und haben die Gelegenheit, Gleichaltrige kennen zu lernen und neue Kontakte zu knüpfen. Im Jugendtreff finden auch diverse Projekte, Workshops und Partys statt. Die Jugendarbeitenden sind Ansprechpersonen bei Problemen und haben ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Jugendlichen.

Jugendberatung "Jugendbüro" Davos
Das Jugendbüro ist ein kostenloses Beratungsangebot für Jugendliche und deren Bezugspersonen. Sie erhalten im Jugendbüro unverbindliche Unterstützung und Auskünfte zu verschiedensten Themen, die die Thematik Jugend betreffen. Das Jugendbüro berät nicht nur, sondern leistet auch Unterstützung, um entsprechende Ansprechpartner zu finden.

Welche Themen können im Jugendbüro besprochen werden?

  • Berufsfindung
  • Drogen & Sucht
  • Pubertät & Sexualität
  • Lebenswelt von Jugendlichen
  • Gewalt
  • Eltern für Eltern
  • weitere Themen...

Wir unterstehen in jedem Fall der Schweigepflicht! (Ist der/ die Jugendliche urteilsfähig, ist die Informationsweitergabe an Eltern wie auch an Dritte grundsätzlich von der Einwilligung des Jugendlichen abhängig.)

Termine können per Telefon, WhatsApp, SMS oder E-Mail vereinbart werden.

 

Arlette Nouadjeu
Sozialpädagogin /Jugendarbeiterin​​​​​​​
079 888 00 36
arlette.nouadjeu@davos.gr.ch

Tina Kuhn
Jugendarbeiterin
076 494 16 52
tina.kuhn@davos.gr.ch

www.jugendtreff-davos.ch

Kontakt:
Offene Jugendarbeit Davos
Bahnhofstrasse 19
7260 Davos Dorf

 

Die Primarschule ist der erste Teil der obligatorischen Volksschule. Sie dauert sechs Jahre und vermittelt den Kindern die elementaren Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und unterstützt ihre geistige, körperliche und soziale Erziehung.
Die Realschule vermittelt eine umfassende Grundausbildung, fördert die Lernbereitschaft und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen in ihre eigene Leistungsfähigkeit. Sie vermittelt eine breit abgestützte Allgemeinbildung im sprachlichen, mathematischen, naturwissenschaftlichen und musischen Bereich. Die Realschule bereitet auf das Erwerbsleben für handwerkliche, industriell-gewerbliche und dienstleistungsorientierte Berufe vor.
Weiterführende Schulen in der Gemeinde Davos

Weiterführende Schulen sind Schulen, die nach der Primarschule besucht werden können. In Davos bieten sich dazu attraktive Möglichkeiten, welche nachfolgend in einer Grafik dargestellt werden.

Die Schultypen Real- und Sekundarschule sind bereits weiter oben näher beschrieben. Mit dem Abschluss einer Real- oder Sekundarschule bringt ein Schüler das nötige Rüstzeug mit, um eine Lehre zu beginnen. Seit August 2015 ist es für sportlich und musikalisch talentierte Oberstufenschüler möglich, in der Talentklasse Schule und Sport/Musik ideal zu kombinieren.

Die Berufsfachschule ist die offizielle Institution der Berufsbildung im Landwassertal und Umgebung. Sie bildet Coiffeusen, Detailhandelsfachleute, Kaufleute (auch mit Berufsmaturität) und Schreiner aus. Zudem bietet sie Abendkurse in Fremdsprachen und Informatik an. Siehe auch www.berufsschuledavos.ch

An der Schweizerischen Alpinen Mittelschule SAMD erhält ein Schüler seine Ausbildung im Gymnasium oder in der Handelsmittelschule mit Berufsmaturität und Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kaufmann/-frau. Die Maturitäts- und Berufsmaturitätsprüfungen sind eidgenössisch anerkannt. Diese Ausweise berechtigen zum prüfungsfreien Eintritt in alle Fakultäten der schweizerischen Universitäten und der Eidg. Technischen Hochschulen, während die abgeschlossene Berufsmaturität den Zugang zu den schweizerischen Fachhochschulen ermöglicht. Siehe auch www.samd.ch

Das Sportgymnasium SSGD ermöglicht Leistungssport treibenden Jugendlichen, trotz grosser Belastung durch den Sport, eine schulische Ausbildung mit dem Abschluss der Matura oder eines Handelsdiploms zu erlangen. Siehe auch www.sportgymnasium.ch

Die folgende Grafik verleiht einen Überblick über die weiterführenden Schulen in Davos.
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Soeben hat für einige Kinder ein neuer Lebensabschnitt begonnen: Sie gehen erstmals in den Kindergarten oder zur Schule und machen dabei ganz neue Erfahrungen. Was für die Kinder Anlass zu freudvoll-gespannter Erwartung ist, löst bei Eltern vielleicht auch gemischte Gefühle oder gar Ängste aus, da das Kind auf dem Schulweg den Gefahren im Strassenverkehr begegnet.

Gleichzeitig ist aber der Schulweg eine ganz neue, wichtige Erlebniswelt. Das Kind macht sich auf dieser „Entdeckungsreise“ mit einer weiteren Umwelt vertraut, schliesst Freundschaften, trägt Konflikte aus. Dies ist eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Kindes: Es erlernt in der Gruppe mit gleichaltrigen Kindern die sozialen Fähigkeiten, die es im Zusammenleben mit andern braucht.

Sicher – Übung macht den Meister; auch im Verkehr. Kinder, die frühzeitig lernen, mit den Herausforderungen des Strassenverkehrs umzugehen, gewinnen Sicherheit. Der Schulweg eignet sich ideal, um richtiges Verkehrsverhalten Schritt für Schritt zu trainieren – an der Hand der Eltern und mit Freunden/innen.

Spannend – Kinder wollen wachsen; auch innerlich. Auf dem Schulweg sammeln sie grundlegende Erfahrungen. Sie pflegen Freundschaften und tragen Konflikte aus, sie entdecken ihre Umgebung und ein Stück Freiheit, sie üben Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Kurz: Der Schulweg ist ein Erlebnis. Er bringt Kinder weiter als „nur“ zur Schule.

Gesund – Bewegung ist gesund. Kinder, die sich viel bewegen, sind leitungsfähiger und können sich besser konzentrieren. Bewegung und frische Luft beugen gesundheitlichen Problemen vor und sind wichtig für die körperliche Entwicklung. Der Schulweg eignet sich bestens als tägliche Trainingseinheit.

Die Eltern sind gefordert, ihre Kinder in dieser Situation zu unterstützen. „Elterntaxis“ sind dagegen kontraproduktiv. Die Kinder können so nicht jene Verkehrskompetenz erwerben, die sie in der Freizeit benötigen. „Elterntaxis“ gefährden ausserdem vor den Schulhäusern andere Kinder. In diesem Sinne sind die Eltern gebeten, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen und von der Schule abzuholen.

Mit der Aktion „walk to school“ will der Verkehrs-Club der Schweiz VCS ein Zeichen setzen. Auf der Website www.schulwege.ch finden sich wertvolle Tipps für einen sicheren Schulweg.

Das Reglement 81.6 der Gemeinde Davos legt den Umfang, die Art und Weise sowie die Kostenverteilung für die Durchführung von Schülertransporten (Kindergarten und öffentliche Schule) in der Gemeinde Davos fest.

Es gilt sinngemäss für die Transporte von Mittelschülern, welche die Schulpflicht gemäss übergeordnetem Recht absolvieren.
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Reglement_uber_Schulertransporte_Davos_13.12.2013.pdf Download 0 Reglement_uber_Schulertransporte_Davos_13.12.2013.pdf
Die Sekundarschule eignet sich für Schülerinnen und Schüler, welche gute schulische Leistungen, Ausdauer, erhöhte Lernbereitschaft und Interesse vorweisen können. Von den Jugendlichen werden Lernfähigkeit, geistige Beweglichkeit und Abstraktionsvermögen gefordert. Die Sekundarschule vermittelt eine Grundausbildung mit erhöhten Anforderungen in sprachlicher, mathematischer, naturwissenschaftlicher und musischer Richtung. Sie bildet die Grundlage sowohl für Berufslehren mit oder ohne Berufsmaturität als auch für weiterführende Schulen.

Was ist eine Talentschule?
Die Talentschule Davos ist eine an die Oberstufe angegliederte Schule für ambitionierte Nachwuchssportler/innen und Musiker/innen. Ein spezieller Stundenplan ermöglicht sehr talentierten Schülern/innen der Real- bzw. Sekundarschule parallel zu ihrer soliden Schulbildung ihr sportliches / musikalisches Talent optimal weiterzuentwickeln.

Standort der Talentschule
Die Talentschule ist dem Schulkreis Oberstufe der Volksschule Davos angegliedert. Die Schulräumlichkeiten befinden sich auf dem Areal des Schulzentrums Platz. Die Nähe zu den Sportanlagen ist dadurch gewährleistet.

Die Lehrpersonen
Das Lehrerteam besteht aus vier Klassen- und mehreren Fachlehrpersonen sowie aus drei Koordinatoren. Die Koordinatoren sichern die Zusammenarbeit zwischen Schülern/innen, Lehrpersonen, Schulleitung, Verbänden und Erziehungsberechtigten. Sie beraten alle Beteiligten, sind Moderator und Vertrauensperson für die Jugendlichen.

Die Schulleitung
Die Talentschule Davos wird neu von Jasmin Flückiger geleitet. Nebst der fachlichen und organisatorischen Leitung der Talentschule obliegt Jasmin Flückiger auch die personelle und schulinterne Leitung.

Aufnahmebedingungen in eine Talentschule
Die Aufnahmebedingungen werden vom zuständigen Departement des Kantons vorgeschrieben. Eine Kandidatin oder ein Kandidat muss Voraussetzungen im Begabungsbereich erfüllen, eine hohe persönliche Motivation mitbringen und diverse Unterlagen einreichen, um zur Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen die kantonale Aufnahmeprüfung absolvieren. Diese besteht aus den zwei Prüfungsteilen sportmotorischer Test und Persönlichkeitstest. Dazu müssen die Kandidatinnen und Kandidaten einen Leistungsnachweis ihres kantonalen Sportverbandes vorlegen. Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Bestimmungen des Amts für Volksschule und Sport AVS g www.avs.gr.ch, A-Z Index, Talentschulen.

Weitere Informationen zur Talentschule finden Sie hier:

 

Bereits in der 5. Klasse werden die Eltern über das Übertrittsverfahren von der 6. Primarklasse in die 1. Oberstufe bzw. die Möglichkeiten eines Gymnasiumsbesuchs orientiert.

Für den Eintritt in ein Gymnasium muss eine Prüfung absolviert werden. Für den Eintritt in die Real- oder Sekundarschule dient als Basis eine ganzheitliche Beurteilung, welche das ganze 6. Schuljahr umfasst.

In der 6. Primarklasse erfolgt somit das Beurteilungsgespräch und zuerst ein voraussichtlicher, später ein definitiver Zuweisungsentscheid in die Real- oder Sekundarschule.

Weitere Informationen können dem folgenden Dokument entnommen werden:

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Uebertritt Oberstufe Version 2018 Download 0 Uebertritt Oberstufe Version 2018
Per Ende des ersten Semesters erhalten die Primar-, Real- und SekundarschülerInnen das Semesterzeugnis.
Die 6.-KlässlerInnen erhalten zusätzlich den provisorischen Zuweisungsentscheid für die Oberstufe.

Per Ende des zweiten Semesters und somit Ende des Schuljahres erhalten alle Primar-, Real- und SekundarschülerInnen das Jahreszeugnis.